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Anmeldung zu Integrationskursen

EINLEITUNG

Für Spätaussiedler und Ausländer werden bundesweit einheitliche Integrationskurse angeboten. Sie bestehen aus einem

  • Basis- und einem Aufbausprachkurs mit jeweils 300 Stunden Sprachunterricht sowie
  • Orientierungskurs mit 30 Stunden zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Um das Erlernen der deutschen Sprache möglichst individuell zu fördern, bestehen die Sprachkurse aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.

Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse".

ZUSTAENDIG

für die Erteilung einer Bescheinigung über Ihre Teilnahmeberechtigung: das Bundesverwaltungsamt in Köln

Die Liste der zugelassenen Kursträger finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Durchführung der Integrationskurse zuständig ist.

VORAUSSETZUNG

Spätaussiedler sowie deren in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten oder Abkömmlinge haben – soweit Defizite festgestellt werden – eine Teilnahmeberechtigung.

Spätaussiedler sowie deren in den Aufnahmebescheid einbezogenen Ehegatten oder Abkömmlinge, die vor dem 1. Januar 2005 aufgenommen worden sind und die bisher nicht an einem Sprachkurs teilgenommen haben, werden auf schriftlichen Antrag vom Bundesverwaltungsamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen.

ABLAUF

Teilnahmeberechtigte können sich bei jedem zugelassenen Kursträger zu einem Integrationskurs anmelden.

Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich direkt bei einem Sprachkursträger Ihrer Wahl anmelden.

Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch (entspricht Sprachniveau B 1) nachgewiesen.

Teilnehmer können einzelne Kursabschnitte des Sprachkurses auf eigene Kosten wiederholen oder den Kurs auf eigene Kosten fortsetzen, auch nachdem sie die Höchstförderdauer von 600 Unterrichtsstunden erreicht haben.

UNTERLAGEN

Für die Anmeldung zum Integrationskurs benötigen Sie eine Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung.

KOSTEN

Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs.

SONSTIGES

Der Integrationskurs wird durch weitere Integrationsangebote, insbesondere durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt. Auskünfte über örtliche Beratungsangebote erteilen die Kommunen.

RECHTSGRUNDLAGE

Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung